Bern, 22.05.2019 – Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 über die Dienstleistungen 2018 des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) informiert. Insgesamt flog der LTDB für den Bundesrat und die Departemente 1’061 (Vorjahr 824) Stunden.

Im Jahr 2018 flog der LTDB mit Flugzeugen und Helikoptern 1’061 Stunden für den Bundesrat und die Departemente. Davon entfallen 788 Stunden auf den Bundesrat. Mit Flugzeugen wurden insgesamt 799 Stunden geflogen, davon mussten rund 47 Stunden eingemietet werden. Mit Helikoptern wurden insgesamt 262 Stunden geflogen. Die Dienstleistungen des LTDB richten sich nach der Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes V-LTDB (SR 172.010.331).

Flüge im Auftrag des Bundes
Der LTDB ist eine militärische Formation der Luftwaffe, die im Auftrag der Landesregierung, der Departemente, der Bundesversammlung, der Bundeskanzlei und der Bundesgerichte und der Schweizer Armee Flüge durchführt. Zentral dabei ist die kurzfristige Verfügbarkeit an 365 Tagen. Dafür setzt der LTDB eigene Flugzeuge und Hubschrauber ein. Sind die eigenen Flugzeuge bereits verplant oder im Unterhalt, reichen die Kapazitäten nicht aus oder können die Dienstleistungen aufgrund der Reichweite nicht selbst erbracht werden, kann der LTDB externe Flüge einmieten.

Die Vorteile der Leistungen des LTDB sind der hohe Sicherheitsstandard, die Möglichkeit von Einsätzen in Krisengebieten, die kurzfristige Verfügbarkeit und die Einhaltung von fixen Terminen der Delegationen, was mit Linienflügen teilweise nicht gewährleistet ist. Hinzu kommen die repräsentative Wirkung, der Informationsschutz und die Diskretion bei diplomatischen Auslandreisen. Die Leistungen des LTDB dienen somit direkt den Interessen der Schweiz. Die Kosten eines einzelnen LTDB-Fluges können deshalb nicht mit den Kosten eines Linienfluges verglichen werden. Zudem ist zu beachten, dass die Piloten jährlich eine bestimmte Anzahl an Mindestflugstunden nachzuweisen haben, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten. Mit Flügen für den LTDB lassen sich solche Trainingsflüge ohne Passagiere vermeiden. Ähnliche Vorschriften gelten auch für die eingesetzten Luftfahrzeuge.

 

Quelle: VBS