(sda) Nachdem das Zürcher Obergericht einen Fluglotsen wegen einer Beinahe-Kollision verurteilt hatte, hat ihn nun das Bundesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des Öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Es sei keine konkrete Gefährdung oder Störung des Flugverkehrs vorgelegen, sondern es habe sich um eine abstrakte Gefahr gehandelt. Es zählt nach Ansicht des Bundesgerichts also nur, ob tatsächlich etwas passiert ist und nicht, ob etwas hätte passieren können und ob tatsächlich ein Schaden entstanden sei. Das Zürcher Obergericht hatte den Fluglotsen im Dezember 2018 verurteilt in der irrigen Meinung, dass auch die fahrlässige Gefährdungshandlung geahndet werden müsse. Dieses Urteil war auch in internationalen Luftfahrtkreisen scharf kritisiert worden.